LEA-Pläne: Ludwigsburg, Asperg und Tamm sagen “Nein”

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Von Ayhan Güneş

Ludwigsburg/Asperg/Tamm – Die Haltung der betroffenen Städte Ludwigsburg, Asperg und Tamm zur möglichen Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) auf dem “Schanzacker” ist klar: Sie lehnen das Vorhaben in einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Erklärung ab. Ludwigsburgs OB Matthias Knecht betont, dass rechtliche und politische Bedenken sowie der Schutz der Umwelt gegen eine Umsetzung sprechen. Auch die Bürgermeister Martin Bernhard (Tamm) und Christian Eiberger (Asperg) betonen die Bedeutung des Regionalen Grünzugs und des Landschaftsschutzgebiets für ihre Gemeinden. Ein gemeinsames Rechtsgutachten bestätigt die baurechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens. Die Beteiligten setzen sich weiterhin für alternative Lösungen ein und betonen die Wichtigkeit des offenen Dialogs mit der Landesregierung..

Ludwigsburgs OB Knecht erklärt dazu: ‘Aufgrund der eindeutigen Feststellungen unseres Rechtsgutachtens sowie aus Sorge um den sozialen Frieden in den drei Kommunen komme ich zu dem Schluss, dass eine Landeserstaufnahmeeinrichtung auf dem Schanzacker rechtlich und politisch nicht umsetzbar ist.’ Die Beteiligten sind sich einig, dass das Land Baden-Württemberg, insbesondere Ministerin Marion Gentges, in den vergangenen Wochen kommunikativ vieles versucht und den offenen Dialog gesucht hat. Allerdings ist die Unruhe in der Bevölkerung weiterhin groß und eine klare mehrheitliche Ablehnung des Standorts, egal ob von Bürgerinnen und Bürgern oder der Kommunalpolitik, sichtbar. Die Gründe dafür variieren, aber ein eindeutiges Gesamtbild entsteht. Vor allem wegen der fehlenden Erschließung und der Gefährdung des Regionalen Grünzugs wird der Standort abgelehnt.”

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Die drei Städte möchten daher mit dieser Erklärung ihre gemeinsame Ablehnung zum Ausdruck bringen, heißt es in der Erklärung weiter.

„Vom ersten Tag der Kenntnis an war meinem Kollegen Eiberger und mir klar, dass das geltende Baurecht auf dem Schanzacker das Vorhaben definitiv nicht zulässt. Neben eben jenen rechtlichen Gründen, welche durch unser Rechtsgutachten vom Juli 2023 bestätigt wurden, sprechen zudem der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Ökologie im Bereich des Schanzackers und dessen Umgebung klar dagegen. Der Regionale Grünzug sowie das angrenzende Landschaftsschutzgebiet sind für unsere Bürgerinnen und Bürger im dicht besiedelten Raum Asperg – Tamm – Ludwigsburg immens von Bedeutung“, erklärt Bürgermeister Martin Bernhard.

Ende Februar fand ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister Dr. Knecht, Bürgermeister Bernhard und Bürgermeister Eiberger sowie Vertretern der Gemeinderäte aus Ludwigsburg, Asperg und Tamm und Vertretern der Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen LEA Tamm-Asperg“ (GGLTA) statt.

„Unser sehr guter und konstruktiver Austausch hat deutlich aufgezeigt, dass die Kommunen Ludwigsburg, Asperg und Tamm hinsichtlich der geplanten Landeserstaufnahmeeinrichtung dasselbe Ziel verfolgen – keine LEA auf dem Schanzacker. Die Ablehnungsgründe sind vielfältig, und zu den von Kollegen Dr. Knecht und Bernhard genannten Punkten müssen auch die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Sicherheit ebenso ernst genommen werden – innerhalb und außerhalb einer LEA. Meiner Ansicht nach werden zudem die Kostenprognosen bewusst unter Verschluss gehalten, denn für eine LEA auf dem Schanzacker muss mangels jeglicher Infrastruktur und Erschließung ein mindestens dreistelliger Millionenbetrag investiert werden. Weder die drei Verwaltungsleitungen noch die Bürgerinnen und Bürger können das nachvollziehen, solange es leerstehende Alternativen im Land gibt“, so Bürgermeister Eiberger.

Rechtsgutachten spricht eine eindeutige Sprache

Die Städte Asperg und Tamm hatten im Mai 2023 sowie die Stadt Ludwigsburg im Dezember 2023 erfahrene Rechtsanwaltsbüros damit beauftragt, im Rahmen eines Gutachtens die baurechtliche Zulässigkeit der vom Land geprüften LEA im Gewann Schanzacker zu untersuchen. Die Ergebnisse der Experten sind eindeutig: Stand jetzt ist im Regionalen Grünzug eine LEA weder nach dem bestehenden Bebauungsplan noch als Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auch eine Zulassung nach den geltenden Sonderregelungen für den erleichterten Bau von Unterkünften für Geflüchtete sehen die Anwälte kritisch. Das Fazit: Es gibt erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Bei dieser rechtlichen Einschätzung sind sich die drei Städte sowie die Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen LEA Tamm-Asperg“ einig.

red